19.03.2024

Lichtpunkt-Anlage

 

1. Anschaffung, Eigentum

Der Kreisschützenverband Ostholstein hat aus seinen Mitteln zwei Lichtpunkt-Schießanlagen mit dem dazu gehörenden Zubehör einschließlich der erforderlichen Rechner angeschafft.

2. Zweck der Anschaffung

Die Anlagen sollen primär für die Nachwuchsarbeit in den Vereinen des Kreisschützenverbandes eingesetzt werden. Mit diesen Anlagen können Jugendliche und Kinder, speziell solche in der Altersgruppe von 6 bis 12 Jahren, frühzeitig an den Sport herangeführt und auf das Schießen mit Wettkampfwaffen vorbereitet werden. Ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil mit anderen Sportarten wäre damit zumindest teilweise kompensiert.

Die Anlagen ermöglichen zudem ideal, das Sportschießen in den Schulsport zu integrieren bzw. Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen zu ermöglichen.

Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sollen die Anlagen auf Schützenfesten, Sportfesten, Mitmach-Aktionen und Tagen der offenen Tür zur Demonstration und Präsentation der Sportarten des Schützenwesens eingesetzt werden.

Im Bereich der Vereinsarbeit dienen sie in verschiedenem Einsatz gleichfalls dem Erwachsenentraining. Einsteigern jeden Alters ermöglicht das Lichtschießen die Möglichkeit, das individuelle Talent zum Gewehr- / Pistolenschießen heraus zu finden.

3. Aufbewahrung und Verantwortlichkeit

Die Anlagen wurden per 20.05.2022 zur Verwahrung, Wartung, Pflege und Ausleihe an Rüdiger Witt, Jugendleiter des SSV Kassau, übergeben. Die Anlagen werden unter Verschluß in den vereinseigenen Räumen des SSV Kassau aufbewahrt.

Eine umfassende schriftliche Bedienungs- / Benutzungsanweisung ist erstellt worden.

Rüdiger Witt weist die Beauftragten der benutzenden Vereine bei Abholung in die Anlagen ein und händigt ein Exemplar der Benutzungsanweisung aus.

Die benutzenden Vereine stellen eine ausreichende Qualifikation der Personen sicher, die in ihrem Bereich mit den Anlagen und dem Zubehör umgehen.

4. Verantwortung des benutzenden Vereins.

Für die Dauer der Ausleihe ist der benutzende Verein für die Sicherheit und Gesundheit der Personen, die mit den Anlagen umgehen und mit ihnen trainieren, in vollem Umfang verantwortlich.

Beim Einsatz der Anlagen in der Kinder- und Jugendarbeit wird vor Aufnahme des Trainings ein Arztbesuch des Kindes / des Jugendlichen mit der Ausstellung eines Gesundheitsattestes empfohlen, da auch die Trainingsarbeit mit den Anlagen bei Kindern / Jugendlichen körperliche Belastungen mit der Folge von Gesundheitsschäden auslösen können.

Bei Schäden und Störungen an den Anlagen ist die ausleihende Stelle des Kreisschützenverbands Ostholstein sofort zu informieren. Der benutzende Verein hat keine Reparatur – / Störungsbehebungsversuche vorzunehmen.

Schäden, die der benutzende Verein zu vertreten hat, sind von diesem zu ersetzen. In Streitfällen entscheidet der Vorstand des Kreisschützenverbands Ostholstein.

5. Prioritäten in der Ausleihe

  1. Einsatz im Rahmen der Nachwuchsarbeit, Jugendarbeit und im Bereich Schulsport.
  2. Einsatz im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
  3. Einsatz im Rahmen von Trainingsmaßnahmen im Jugend- / Erwachsenenbereich.

6. Ausleihzeit, Ausleihentgelt und Buchung von Anlagen

Die Ausleihzeit ist beschränkt auf die Dauer der Maßnahmen nach No. 5 a bis c. Sie soll in der Regel 4 Wochen nicht überschreiten, um Vereinen, die keine eigenen Anlagen besitzen, vorrangig die Nutzung zu ermöglichen. Von der Regel-Ausleihzeit kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die ausleihende Stelle unter Berücksichtigung des weiteren Bedarfs im Kreis.

Als Entgelt für die anteiligen Wartungskosten der Anlagen wird erhoben:

Ausleihe bis 1 Woche: € 10,–
Ausleihe bis 4 Wochen: € 20,–

Die Anmeldung zur Ausleihe erfolgt an Rüdiger Witt unter Mail ruediger-witt37@web.de oder unter Tel. (0 45 61) 66 20. Die Rückgabe erfolgt nach Absprache mit Rüdiger Witt.

Die rechtzeitige Anmeldung von Ausleihen unter Terminangabe ist vorteilhaft. Berücksichtigungen von Anmeldungen erfolgen nach den Kriterien unter No. 5 und bereits vorliegender Buchungen anderer Vereine nach dem Motto „Wer zuerst anmeldet, hat gute Chancen auf Wunscherfüllung”.

Inkraftsetzung durch Vorstandsbeschluss vom 16. Okt. 2008
Überarbeitet nach Vorstandsbeschluss per 20.11.2013
Überarbeitet nach Beschluss des Kreisschützentages 2021 per 23.05.2022