27.04.2024

Jugendkönigsschießen – Ausschreibung

Das Jugendkönigsschießen des Kreisschützenverbandes Ostholstein findet jährlich parallel zur Siegerehrung der Rundenwettkampfteilnehmer der Schützenjugend statt.

Datum und Ort werden auf der Jugendleiter-Arbeitssitzung festgelegt.

Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen (Schüler- bis Juniorenklassen) eines dem Kreisschützenverband Ostholstein angeschlossenen Mitgliedsvereins. Seit 2018 können auch die Jugendlichen des Kreisschützenverbandes Lübeck am Schießen teilnehmen. Sie werden jedoch nicht den Titel “Kreisjugendkönig” erreichen können. Sie werden in der Ergebnisliste ab Platz 2 positioniert; der nächste, bestplatzierte Ostholsteiner Starter wird dann auf Platz 1 gesetzt.

Gewehre/Luftpistolen werden vom ausrichtenden Verein bereitgestellt, eigene Waffen sind auch zugelassen, sofern sie den Bestimmungen der Sportordnung des DSB entsprechen.

Bedingungen:

Geschossen werden 20 Schuss auf einen 10’er-LG-Streifen (je Spiegel 1 Schuss) bzw. je 2 Schuss mit der Luftpistole oder auf Elektronik-Anlagen Freihand oder stehend aufgelegt.

Wertung:

Der niedrigste Teilerwert jedes einzelnen Starters ist entscheidend. Bei Gleichheit der Werte entscheidet der zweitbeste Teiler. LuPi-Teiler werden durch den Faktor 2,5 geteilt.

Auszeichnung:

Der/die Kreisjugendkönig/-in erhält als Anerkennung die Jugendkönigskette. Er/Sie hat diese pfleglich zu behandeln und kann die Jugendkönigskette bei offiziellen Anlässen tragen.
Nach Ablauf eines Jahres bzw. bis zum nächsten Kreisjugendkönigsschießen erhält die Vorjahresmajestät einen Erinnerungspreis, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten eine Sachpreis. Die Finanzierung der Erinnerungs- bzw. Sachpreise werden aus den der Kreisschützenjugend bereitgestellten Mitteln sichergestellt.

Beschlossen auf der Jugendleiter-Arbeitssitzung am 23.10.2018

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