19.03.2024

Kreiskönigsschießen – Ausschreibung

Allgemeine Verbindlichkeit

Das Kreiskönigsschießen des Schützenkreises Ostholstein findet alljährlich im Spätsommer bzw. im Herbst statt.

Datum und Ort / ausrichtender Verein werden auf dem Kreisschützentag festgelegt. Die Vereine können sich um die Ausrichtung des Kreiskönigsschießens bewerben.

Jeweils vier Wochen vor dem angesetzten Termin ergeht eine förmliche schriftliche Einladung zur Teilnahme an alle Vereine durch den Kreisvorstand. Der Kreisvorstand (1. bzw. 2. Vorsitzender ) führt die Oberaufsicht über das Schießen und nimmt die Proklamation der Kreismajestäten und des Gefolges vor. Die Organisation des Schießens nach den nachfolgenden Regeln obliegt dem ausrichtenden Verein. Teilnahmeberechtigt sind alle im Kreisschützenverband Ostholstein gemeldeten Schützinnen und Schützen ab 18 Jahren Lebensalter. Bei der Anmeldung zum Schießen ist der Wettkampfpass des NDSB vorzulegen. Geschossen wird mit dem Luftgewehr auf Zehner-Streifenscheiben, je Spiegel 1 Schuss, stehend aufgelegt. Grundlage sind die Bedingungen für das Auflageschießen des Norddeutschen Schützenbundes (NDSB).

Durchführung

Das Schießen findet in zwei getrennten Durchgängen – Vorausscheidung und Endausscheidung – statt. Meldeschluss für die Teilnahme an der Vorausscheidung und am Schießen ist 12:30 Uhr.

Die Vorausscheidung beginnt um 10:00 Uhr und endet mit dem Ende des Schießens des letzten Teilnehmers, maximal um 13:45 Uhr. Letzte Scheibenausgabe für die Vorausscheidung ist 13:15 Uhr. Ist auf Grund größerer Beteiligung von vornherein zu übersehen, dass die Endzeit 13:45 Uhr überschritten wird, ist dies den Teilnehmern durch Ansage und Aushang bekannt zu machen.

Für die Vorausscheidung erwirbt jeder Teilnehmer eine Grundausstattung von zwei Zehnerstreifen zum Preis von € 7,50, ein Nachkauf von maximal 3 Zehnerstreifen zum Preis von je € 2,50 ist möglich. Jeder Spiegel ist mit einem Schuss zu beschießen. Ist ein Spiegel mit mehr als einem Schuss beschossen, erfolgt keine Wertung dieser Schüsse. Bei elektronischen Anlagen werden Berechtigungsscheine für die einzelnen Serien erstellt.

Der niedrigste Teilerwert des besten Schusses eines Teilnehmers an der Vorausscheidung wird gewertet.

Die Ergebnisse der Vorausscheidung werden fortlaufend bekannt gegeben.

Die jeweils besten acht Schützinnen und Schützen der Vorausscheidung nehmen an der Endausscheidung teil. Sollten mehrere Teilnehmer / -innen mit dem gleichen Ergebnis den 8. Platz erreichen, wird die Teilnehmeranzahl an der Endausscheidung erhöht, sofern es die Standkapazität zulässt. Ist dies nicht möglich, entscheidet der zweitbeste Schuss über die Zulassung zur Endausscheidung.

Die Endausscheidung der Damen und Herren findet unmittelbar im Anschluss an die Vorausscheidung statt. In der Endausscheidung beschießt jeder Teilnehmer einen Zehnerstreifen mit jeweils einem Schuss pro Spiegel ohne Probeschüsse in einer maximalen Schießzeit von 15 Minuten, bei elektronischen Anlagen eine 10er Serie ohne Probe. Der niedrigste Teilerwert des besten Schusses wird als Resultat der Endausscheidung gewertet.

Die Addition der Teilerwerte aus Vor- und Endausscheidung ergibt das Endergebnis! Bei Schießanlagen mit weniger als 8 Ständen wird das Finale wie folgt durchgeführt:
1. Durchgang: 7. und 8. Platz der Vorausscheidung, weiblich und männlich
2. Durchgang: 4., 5. und 6. Platz der Vorausscheidung, weiblich und männlich
3. Durchgang: 1., 2. und 3. Platz der Vorausscheidung, weiblich und männlich

Bei gleichem Ergebnis zählt der bessere Teiler aus der Endausscheidung. Sind beide Teiler gleich, entscheidet der zweitbeste Schuss aus der Endausscheidung.

Die Proklamation der Kreismajestäten und des Gefolges erfolgt unmittelbar nach dem Schießen. Anschließend gemütliches Beisammensein.

Sperrfrist

Die Kreisköniginnen und Kreiskönige der beiden jeweils zurückliegenden Jahre können am Kreiskönigsschießen des laufenden Jahres teilnehmen. Sie können jedoch nur den Rang der 1. Hofdame / 1. Ritters erreichen.

Beschluss

Bujendorf, 10. Oktober 2019
Der Vorstand des Kreisschützenverbandes Ostholstein
Heinrich Möller – Kreisvorsitzender

 

Zusatzbestimmungen und Informationenzum Kreiskönigsschießen 

Es wird aus gegebener Veranlassung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die Inhaber der Kreismajestätenwürden keine wie auch immer gearteten finanziellen Belastungen zukommen,

Verwendung der Einnahmen und Abrechnung:

Sämtliche Einnahmen aus dem Kreiskönigsschießen fließen dem Kreisschützenverband Ostholstein zu. Aus diesen Einnahmen sind die Kosten für die Standbenutzung beim ausrichtenden Verein, für Scheiben und Munition sowie die Ausgaben für die Königs- und Gefolgeorden sowie die Blumengebinde zu bestreiten. Es ist eine Kostenneutralität der Veranstaltungen Kreiskönigsschießen/Kreiskönigsproklamation anzustreben. Die Abrechnung der Veranstaltungen erfolgt über den Schatzmeister des Kreisschützenverbandes Ostholstein.

Bis auf weiteres erhält der ausrichtende Verein für seine Aufwendungen gemäß beschlossenem Konzept der Arbeitsgruppe „Kreiskönigsschießen” pauschal € 3,00 pro Teilnehmer.