19.03.2024

Hinweise zur Ehrenordnung

  1. Anlass für eine Überarbeitung der alten Ehrungsordnung war, dass in den vergangenen Jahren kaum noch Anträge von den Vereinen gestellt worden sind. Achtung: Sportliche Leistungen können ab 1.1.2010 rückwirkend mit einbezogen werden. Ehrungen – besonders vor dem Kreisschützentag – sind eine Anerkennung und geben dem Sport weiteren Glanz.
  2. Der Vorstand empfiehlt, in jedem Verein einen Ehrungs-Verantwortlichen zu bestimmen. Erfahrungsgemäß kümmern sich die Ehrenamtler/Sportler kaum um ihre Ansprüche.
  3. Die Vereine sollten die Existenz der Ehrungsordnung bekannt machen und die Mitglieder auffordern, sich selbst um die Erfüllung ihrer Ehrungsvoraussetzungen zu kümmern.
  4. Die Ehrung von Vereinen nach 1. I dürfte in den meisten Fällen bereits vor Jahren vorgenommen worden sein. Im Zweifel ist bei runden Jubiläen eine Abstimmung mit dem Kreisschützenverband OH vorzunehmen.
  5. Auszeichnungen für Ehrenamtler nach 1. II und III sind für die Vergangenheit sicher in den Vereinen nachvollziehbar (oft schon wegen der Anträge an andere Verbände). Aber bitte daran denken, dass nach Silber fünf Jahre später bei guter Arbeit die Gold-Ehrung möglich ist.
  6. Problematischer ist die Datensammlung für die Sportlerehrung nach 1. IV und V. Die Sportler sollten gebeten werden, ihre eigenen Erfolge aufzulisten, weil oft Voraussetzungen erst nach einigen Jahren erreicht sind. Andererseits: Wenn ein Schütze in einem Jahr die Kriterien erfüllt, kann auch im Folgejahr eine zweite Nadel verliehen werden.
  7. Die Ehrungsordnung, die Erläuterungen dazu und der Antragsvordruck werden auf die Internetseite des KSchV OH gestellt. Bezogen auf den Antrag folgender Hinweis: Es empfiehlt sich derzeit eine handschriftliche Ausfüllung nach Ausdruck, beim Eintippen per PC (geht auch) kann es Verschiebungen geben. Der Verband versucht eine entspr. Speicherung.
  8. Organisatorischer Hinweis: In jedem Verein sollten die ausgesprochenen Ehrungen aufgelistet/registriert werden. Auf diese Daten lässt sich dann aufbauen.
  9. Nicht vergessen: Über den KSchV OH hinaus sprechen auch der NDSB, der DSB, der LSV und der KSportV OH Ehrungen aus. Bitte entsprechende Unterlagen anschauen.1
  10. Bei Unklarheiten bitte telefonisch oder per Mail gern die Beauftragte Ute Barths kontaktieren. Die Vereine haben die Kosten von 5 € pro Nadel zu übernehmen.

Eutin, 26. Juli 2012

Wilhelm Boller
Pressewart