19.03.2024

Altkönigspokal – Ausschreibung

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle ehemaligen Kreisköniginnen und Kreiskönige des Kreisschützenverbandes Ostholstein.

Jede ehemalige Majestät gibt während des Vorkampfes zum Kreiskönigsschießen 10 Schüsse (LG-Auflage oder –Freihand) ohne Probe ab.

Das Startgeld hierfür beträgt € 2,50; ein Nachsetzten ist nicht möglich. Die Ex-Majestät mit dem niedrigsten Teilerwert gewinnt den Wanderpokal, der nach dreimaligem ununterbrochenen oder fünfmaligem Gewinn in den endgültigen Besitz übergeht.

Die Auswertung erfolgt geheim, die Verleihung des Pokals erfolgt bei der Siegerehrung der neuen Kreismajestäten.

Anmerkung

Mehrfachkönige haben nur ein Startrecht.

Beschluss

Beschlossen in der Sitzung des Kreisvorstands am 11. August 2005,
ergänzt 26.November 2013.

Bujendorf, 26.November 2013
Der Vorstand des Kreisschützenverbandes Ostholstein
Heinrich Möller – Kreisvorsitzender