20.04.2024

Schießsportleiter (SSL)

Die Planung sicherer Veranstaltungen ist auf Grund der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich. Sobald Termine feststehen, werden sie auf der Homepage des KSchV OH bekanntgegeben.

Basisqualifikationen
Die Basisqualifikationen dienen als Einstieg und Orientierung in das Qualifizierungssystem des DSB. Hier werden Abschlüsse erworben, die dokumentieren, dass im Verein, fest beschriebene Aufgaben übernommen werden können. Sie können auch dazu dienen, sich auf bestimmte Tätigkeiten vorzubereiten, ohne weiterführende Lizenzen erwerben zu wollen.

Schießsportleiter
Die Qualifizierung zum Schießsportleiter differenziert sich in zwei Bereiche:
Schießsportleiter = für alle Disziplinen, die dem Waffengesetz unterliegen
Schießsportleiter – Bogen = für alle Bogendisziplinen

Handlungsfelder
Die Tätigkeit als Schießsportleiter umfasst die Sicherung der organisatorischen Abläufe innerhalb des Schießsportbetriebes auf Vereinsebene.
Aufgabenschwerpunkte sind Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung schießsportlicher Veranstaltungen und Angebote, des Trainings- und Wettkampfbetriebes.

Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf die bei den Teilnehmern bereits vorhandenen Vorstufenqualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt.

Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Der Schießsportleiter ist sich seiner Vorbildfunktion und der Verantwortung im Umgang mit Sportlern bewusst und handelt entsprechend.
Er ist sensibilisiert im Umgang mit Mitarbeitern und Arbeitsgruppen.

Fach- bzw. Methodenkompetenz
Der Schießsportleiter

  • kennt Struktur, Funktion und Bedeutung der Sportart Sportschießen und deren rechtliche Grundlagen. Er setzt sie im Prozess der zielgruppenorientierten Mitgliedergewinnung, Förderung und Bindung entsprechend um,
  • kennt und berücksichtigt das Regelwerk des DSB,
  • kann den Schießbetrieb aufbauen und betreuen,
  • besitzt Grundkenntnisse über innovative, zielgruppenorientierte Sportgeräte und entsprechende Sporteinrichtungen,
  • kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren.

Inhalte der Ausbildung
Waffenrecht, WaffG / AWaffV,
Jugendwohlfahrts- / Jugendschutzgesetz,
Vereinsrecht,
Aufbau Sportorganisation,
Sportordnung des DSB und des NDSB,
Olympische Disziplinen,
Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen,
Vorbereitung und Durchführung von Zusammenkünften und Versammlungen,
Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb des Landesverbandes.

Ausbildungsordnung

1. Träger der Schießsportleiterausbildung
Als anerkannter Schießsportverband und Bildungsträger obliegt dem DSB die Richtlinienkompetenz.

2. Durchführungsverantwortung
Der DSB überträgt die Durchführung von Bildungsmaßnahmen zum Schießsportleiter inkl. der Prüfungen seinen Landesverbänden. Der Norddeutsche Schützenbund überträgt die Durchführung der Ausbildung seinen Kreisschützenverbänden. Die inhaltlich ausgestaltete Landesverbands(LV)-Konzeption ist zur Prüfung dem DSB über den NDSB vorzulegen und bedarf der Zustimmung des DSB.
Die Auswahl und Qualifikation der Lehrkräfte liegt in der Verantwortung des NDSB und der Kreisschützenverbände. Die vom NDSB erteilten Nachweise haben im Gesamtbereich des DSB Gültigkeit.

3. Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung
Für die Teilnahme an der Schießsportleiterausbildung sind die Bewerber von ihren Vereinen den KSchV zu melden.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein,
  • Nachweis der Sachkunde und der Schieß- und Standaufsicht,
  • gültiger 1. Hilfe-Nachweis (nicht älter als 2 Jahre) über mind. 16 LE
    (=8 Doppelstunden).

Voraussetzungen für die Zulassung zum Schießsportleiter Bogen sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein,
  • gültiger 1. Hilfe-Nachweis (nicht älter als 2 Jahre) über mind. 16 LE
    (=8 Doppelstunden).

4. Dauer der Ausbildungs- und Organisationsform
Die Ausbildung zum Schießsportleiter umfasst mindestens 30 LE zuzüglich der Prüfung.
Für die Durchführung sind folgende Organisationsformen möglich:
Tagesveranstaltungen á 9 LE oder
Wochenendveranstaltungen à 18 LE
Ausbildungen in Form von Abendveranstaltungen sind aus Qualitätsgründen nicht zulässig.
Die Schießsportleiterausbildung ist Eingangsvoraussetzung zur Lizenzausbildung in der 1. Lizenzstufe und ist mit ihren Inhalten und LE-Umfängen Bestandteil der „Trainer-C-Basis-Breitensport“ Qualifikation, zur Erlan­gung der DOSB Trainer-C-Lizenz mit insgesamt 120 LE.

5. Ausbildungsunterbrechung / Fehlzeiten
Die Ausbildung ist innerhalb von 2 Jahren nach ihrem Beginn durch den Teilnehmer abzuschließen.
Grundsätzlich sind Fehlzeiten nicht möglich. Im Falle von Krankheit oder höherer Gewalt kann der Landes-bildungsausschuss die Möglichkeit einräumen, versäumte Ausbildungsinhalte innerhalb der Zweijahresfrist nachzuholen.

Prüfungsordnung

Das Bestehen der Prüfung ist Grundlage für die Lizenzerteilung. Die Prüfungsergebnisse sind zu dokumen-tieren.

Grundsätze für die Prüfung
Die Kriterien für die Erlangung der Lizenz sind zu Beginn der Ausbildung offen zu legen.

Zulassungsbestimmungen zur Prüfung
Vollständige Teilnahme an der Ausbildung.
Über die endgültige Zulassung entscheidet das Lehrteam.

Ziele der Prüfung
Nachweis des Erreichens der Lernziele,
Aufzeigen von Wissens- / Könnenslücken,
Feedback für die Lernenden,
Feedback für die Ausbilder.

Form der Prüfungsergebnisse
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
Ggf. gibt es ein Prüfungsgespräch als mündliche Nachprüfung.
Die Ergebnise der Prüfung werden dokumentiert.

Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus 3 der in der Ausbildung tätigen Lehrreferenten und ggf. dem Landes-bil­dungsleiter des NDSB.

Prüfungsergebnis
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Sie ist bestanden, wenn die Kompetenzen des Teilnehmers als mindestens „ausreichend“ eingestuft werden. Dies entspricht mindestens 66% erreichter Bewertungspunkte aus der entsprechenden Prüfung. Liegt die Be­wertung zwischen 50% – 64%, kann durch ein Prüfungsgespräch in Form einer mündlichen Nachprüfung ein erfolgreicher Abschluss erreicht werden. Bei Bewertungen unter 50% gilt die Prüfung als „nicht bestanden“.

Prüfungswiederholung
Wird die Prüfung als „nicht bestanden“ bewertet, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit der einmaligen Wie­derholung. Die Form der Wiederholung sowie Termin und Ort legt die Prüfungskommission fest.
Über die Anrechnung von Prüfungsteilen für die Wiederholung entscheidet die Prüfungskommission. Eine weitere Wiederholung bedarf der besonderen Genehmigung des Bildungsausschusses des NDSB.

Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten
Die Prüfungsgebühren sind in die Lehrgangskosten integriert. Die Lehrgangskosten betragen 75,00 € je Teil­nehmer.

Lizenzordnung

1. Lizenzierung
Die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung erhalten die Schießsportleiterlizenz bzw. die Lizenz Schieß­sportleiter-Bogen. Sie ist Eingangsvoraussetzung für die Lehrgangsangebote der 1. Lizenzstufe des DOSB. Mit diesem Abschluss wird dokumentiert, in einem Verein eine kleinere, fest beschriebene Aufgabe überneh­men zu können. Sie kann auch eine Maßnahme für Personen sein, sich auf eine bestimmte Tätigkeit vorzu­bereiten, ohne weiterführende Lizenzen erwerben zu wollen.

2. Gültigkeit
Die Schießsportleiter Lizenz ist unbefristet gültig.

3. Allgemeine Bestimmungen
Alle durch den Dachverband anerkannten Ausbildungen des Norddeutschen Schützenbundes sind in allen Landesverbänden des Deutschen Schützenbundes anzuerkennen.

4. Lizenzentzug
Der NDSB hat das Recht Lizenzen in seinem Zuständigkeitsbereich einzuziehen, wenn lizenzierte Schieß­sportleiter gegen die Satzungen und Bestimmungen des NDSB verstoßen oder ihre Stellung missbrauchen.