19.04.2024

Kreisschützenverband Ostholstein mit seinen 36 Vereinen zufrieden

Meldepflichten nach Waffengesetz an Norddeutschen Schützenbund erfüllt

Foto von: (WB)
Bogensport-Scheibe

Bujendorf     Der 2. Vizepräsident des Norddeutschen Schützenbundes Alfred Koitzsch ist mit den 36 dem Kreisschützenverband Ostholstein angeschlossenen Vereinen zufrieden. Zwar hat es etwas mehr als zwei Monate länger als die gesetzte Frist 31. März gedauert, nun aber liegen alle so genannten „waffenrechtlichen Erklärungen“ vor. Kreisvorsitzender Heinrich Möller aus Bujendorf freut sich, dass die persönlichen Ansprachen seiner Schriftführerin und seines Pressewartes Erfolg hatten. Und die Ostholsteiner sind nun fast so etwas wie eine positive Ausnahme unter den 14 Kreisverbänden im Lande.

Heinrich Möller: „In der Sache gibt und gab es mit der Einhaltung der Vereinspflichten seit Jahren keine Probleme. Nur haben wieder einmal landesweit viele Schützenvereine und Gilden die jährlich zu wiederholende schriftliche Erklärung mit der Anforderung Versendung auf dem Postweg mit rechtsverbindlicher Originalunterschrift von Vorstandsmitgliedern nicht fristgerecht bis Ende März abgegeben. Auch bei uns im Kreis fehlten Anfang Juni noch neun.“ Fehlende Meldungen aber könnten Folgen für den Schießbetrieb bedeuten.

Worum geht es? Der Deutsche Schützenbund hat die 20 Landesverbände im Zuge der rechtlichen Zulassung nach Waffenrecht verpflichtet, die Vereinspflichten regelmäßig zu überprüfen. Diese haben bezogen auf Mitglieder die erstmalig eine Waffenbesitzkarte erhalten haben, über drei Jahre deren regelmäßiges tatsächliches Sportschießen nachzuweisen. Auch diese Mitglieder selbst müssen ein Schießbuch führen. Schließlich ist vom Verein ein Austritt zu melden. „Alles logische Dinge, die nach seinem Wissen überall beachtet werden“, merkt Heinrich Möller an.

Der vom NDSB zur Verfügung stellte Vordruck sieht weiter die abzugebende Aussage der Vereine vor, dass sie über eine eigene Schießstätte nach Sportordnung verfügen oder die Möglichkeit der Nutzung anderswo besteht. „Bezogen auf Sportgewehr und Pistole schießende Vereine erscheint das schlüssig, aber die acht Bogensportklubs oder Vereine mit Bogensparten fragten sich schon, warum sie eine solch formelle Meldung abgeben müssen“, merkt Schriftführerin Rita Sternberg an.

Sie sollen dem Fachverband ebenfalls jährlich bestätigen, dass sie ein reiner Bogensportverein sind und keine Waffen nach Waffengesetz schießen. Dazu viele der acht Vereine in Übereinstimmung mit Kreissportleiter Joachim Schütt aus Oldenburg: „Wenn der Norddeutsche Schützenbund diese Vereine in seiner Verwaltung unter Bogensport registriert hat, dann sollte er überlegen, sie von der jährlichen Meldepflicht auszunehmen. Es ist schon witzig, wenn diese erklären müssen: `Es werden keine Waffen, die dem Waffengesetz unterliegen, auf eigenen oder anderen Schießständen geschossen.` Das ist nun mal beim Bogenschießen so.“ Ute Dost, Bogenspartenleiterin des SV Göhl nach Abgabe der Erklärung durch ihren Verein: „Ich finde, da wiehert der Amtsschimmel. Eine Änderung der Aufforderungspflicht für 2018 wäre angezeigt.“ Für alle Vereine hat der Pressewart einen praktischen Tipp: Abgabe der Erklärung gleich mit der Jahresmitgliedermeldung, dann wird das nicht vergessen und Ostholstein könnte der schnellste Kreis im NDSB sein.

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