28.03.2024

Kreisschützenverband mahnt neun Vereine

Waffenrechtliche Erklärung war bis Ende März fällig

BUJENDORF Der Vorsitzende des Kreisschützenverbandes Ostholstein, Heinrich Möller aus Bujendorf, gibt einen Rüffel des Norddeutschen Schützenbundes (NDSB) an neun seiner 34 Vereine weiter. Schon bis Ende März hatten alle Mitgliedsvereine die so genannte waffenrechtliche Erklärung nach § 15 Abs. 1 Waffengesetz abzugeben.

Möller ist recht ungehalten: „Immer wieder weist der NDSB auf die Pflichten hin, immer wieder erwähnen wir das auf Kreisschützentagen und in Rundschreiben ebenfalls. Von Ostholsteinern hätte ich diese Nachlässigkeit nicht mehr erwartet.“ Jetzt ist also Eile geboten.

Worum geht es dabei? Der Deutsche Schützenbund ist in Verbindung mit der Anerkennung als Schießsportverband verpflichtet, seine Vereine zu kontrollieren. Dabei müssen sie einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diese erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erhielten, durch ein Schießbuch auf dem Schießstand führen.

Außerdem ist nachzuweisen, dass eine eigener Schießstätte vorhanden ist oder eine Regelung der Benutzbarkeit einer anderen Schießstätte.

Sauer ist auch der NDSB-Vizepräsident Alfred Koitzsch, der nun einen letzten Appell an die Kreisverbände gerichtet hat. Der Verband Schleswig-Holsteins befürchtet bei erneuten Verstößen Unannehmlichkeiten. „Die Vereine meinen vielleicht, dass ja bei ihnen alles in Ordnung ist, aber wir müssen die Erklärung jährlich immer von allen neu erhalten.“ Das sei übrigens ganz einfach, auf der NDSB-Internetseite www.ndsb-sh.de unter “NDSB, Formulare, Formulare § 15 Abs. 1 Waffengesetz” steht das Papier zum Herunterladen und Ausfüllen mit Anschrift schon bereit. „Die Vorstände müssen es nur einfach tun.“

Für den OH-Verband will Heinrich Möller während der Vorstandssitzung am 4. November in Großenbrode gern berichten, dass die neun säumigen Clubs nun reagiert haben. Insofern erbittet er eine Mail über die Abgabebestätigung an den NDSB bis dahin an seine Schriftführerin Rita Sternberg.

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