Waffensachkunde / Aufsicht
Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien für die Sachkundeprüfung nach §7 Waffengesetz und der Prüfung für „Verantwortliche Aufsichtspersonen“ des Kreisschützenverbandes Ostholstein
Stand: Februar 2022
1. Einleitung
Liebe Schützenschwester, lieber Schützenbruder
Um einen fairen und reibungslosen Ablauf der Lehrgänge und Prüfungen zu gewährleisten, gibt die Prüfungskommission des KSchV (Kreisschützenverbandes) Ostholstein die folgenden Richtlinien zur Durchführung bekannt.
2. Zulassung zu Lehrgang/Prüfung
2.1. Zulassung
2.1.1. Zum Lehrgang
- Zugelassen ist jedes Mitglied eines dem DSB/NDSB angeschlossenen Vereines. Die Teilnahme an der gesamten Schulung oder des betreffenden Schulungsteils ist Pflicht.
2.1.2. Zur Prüfung
- Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer seit mindestens 9 Monaten Mitglied eines dem DSB/NDSB angeschlossenen Vereines ist.
- Das Mindestalter ist, das vollendete 17. Lebensjahr. Für die Beantragung der WBK gelten die gesetzlichen Vorgaben.
- Die Mitgliedschaft darf nicht gekündigt sein.
- Das Schießbuch beinhaltet die erforderlichen Einträge. (siehe 4.4.3) Die Zulassung zur praktischen Prüfung erfolgt nur nach bestandener theoretischer Prüfung.
- Die Sachkundeprüfungen anderer anerkannter Schützenverbände sowie von Jägern etc. werden vom NDSB akzeptiert. Es ist dann nur der Lehrgang für
- „Verantwortliche Aufsichtsperson“ und die entsprechende Prüfung durchzuführen.
3. Anmeldung/Abmeldung
3.1. Anmeldetermine
- Die Anmeldung zum Lehrgang des KSchV Ostholstein kann jederzeit nach Veröffentlichung der Ausschreibung Unverbindliche Voranmeldungen können jederzeit erfolgen.
- Anmeldeschluss für Lehrgänge: eine Woche vor Lehrgangsbeginn
- Die Vereine/Teilnehmer werden so früh wie möglich über die Termine Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des KSchV OH
3.2. Teilnehmerbegrenzung
Ist die in der Ausschreibung genannte Höchstzahl der Teilnehmer erreicht, entscheidet das Datum der Anmeldung.
3.3. Zahlungsform
Per Überweisung auf Konto: Kontoverbindung findet Ihr im Ausdruck der Anmeldung (Anmeldebestätigung)
3.4. Vorzulegende Unterlagen
Zu Beginn des Lehrgangs müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden bzw. vorliegen:
- der vom Verein unterschriebene und abgestempelte Anmeldebestätigung
- Schießbuch oder Bestätigung des Vereins über 15 Stunden Praxis
- Personalausweis
- NDSB-Mitgliedsausweis, oder Bestätigung des Vereins, dass die Anmeldung des Teilnehmers beim NDSB erfolgt ist.
- Nachweis der erfolgten Überweisung der Lehrgangskosten
3.5. Abmeldung
- Bei Abmeldung bis zu 4 Wochen vor Beginn einer Schulung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € fällig.
- Bei Abmeldung bis zu 1 Woche vor Beginn einer Schulung wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € fällig.
- Bei Abmeldung bis zum Beginn einer Schulung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € fällig.
- Ohne Abmeldung ist die Schulungsgebühr voll zu entrichten.
3.4. Ummeldung
Bei Nichtteilnahme aus einem wichtigen Grund ist nach Rücksprache eine Ummeldung auf die folgende Schulung/Prüfung möglich.
4. Lehrgänge
4.1. Durchführung
Der KSchV Ostholstein führt in der Regel einen Lehrgang pro Jahr durch und zeitnah dazu (3 bis 5 Wochen danach) die Sachkundeprüfung. Bei Bedarf werden weitere Termine geplant.
4.2. Teilnehmerzahl
Die maximale Teilnehmerzahl bei Lehrgängen sollte 25 nicht überschreiten.
4.3. Theoretischer Teil
4.3.1. Wissenserwerb
Teilnahme an der vorbereitenden Schulung des KSchV OH ist Pflicht Zeitnah, (3-5 Wochen) vor dem Prüfungstermin. (geplanter fester Zeitraum Okt/Dez)
4.3.2. Lehrgangsdauer
Lehrgangsdauer nach Vorgaben des NDSB
4.4. Praktischer Teil
4.4.1. Durchführung der Ausbildung
- Der Verein des Schützen führt die praktische Ausbildung (Schießen und sicherer Umgang mit Waffen) durch. (mind. 15 Stunden)
- Hierbei sind möglichst auch großkalibrige Lang- und Kurzwaffen zu berücksichtigen!
- Ist eine derartige Ausbildung im eigenen Verein nicht möglich, kann diese auch in einem Gastverein durchgeführt werden.
4.4.2. Dokumentation
Die Ausbildung (nur Kurzwaffe erforderlich) ist unter Angabe von Kaliber Schusszahl und Ergebnis von der Standaufsicht oder dem Trainer mit Namen, Datum, Vereinsstempel und Unterschrift im Schießbuch des Schützen zu bestätigen. Notwendig sind mindestens 15 Einträge KK Pistole oder KK Revolver im letzten Jahr.
4.4.3. Mindestvoraussetzungen für die Prüfung
- Zur Prüfung müssen im Schießbuch mindestens 18 Einträge über ein Jahr vorhanden sein.
- Empfohlen werden je 2 KK Gewehr-, KK Pistolen-, GK-Pistolen- und GK- Revolverübungen mit jeweils mindestens 10 Schuss.
4.5. Schulungsunterlagen
Aktuelle Schulungsunterlagen können bei der NDSB Geschäftsstelle bestellt werden:
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
5. Prüfungen
5.1. Grundlage
Die theoretische Waffensachkundeprüfung und die Sachkundeprüfung für „Verantwortliche Aufsichtspersonen“ sowie der praktische Teil werden nach den aktuellen Vorgaben des NDSB durchgeführt.
5.2. Durchführung
Der KSchV Ostholstein führt eine Prüfung pro Jahr und zeitnah dazu (bis zu 4 Wochen vorher) einen Lehrgang durch. (Okt/Dez)
Bei Bedarf werden weitere Termine geplant.
5.3. Teilnehmerzahl
Die maximale Teilnehmerzahl bei der Prüfung soll 25 nicht überschreiten.
5.4. Prüfverfahren Praktische Waffensachkundeprüfung
- Ohrenschützer erforderlich
- Schießen unter Beachtung der Sicherheit
- Max. je 5 Schuss KK-Sportpistole, KK-Revolver
- Bei Verletzung der Sicherheitsbestimmungen wird die Prüfung sofort abgebrochen und mit „nicht bestanden“ bewertet.
5.5. Bewertungskriterien
Zur Bescheinigung der Sachkunde / Aufsicht müssen alle Teilprüfungen bestanden sein.
6. Sachkunde-Bescheinigung
Die Waffensachkunde-Bescheinigung wird nach bestandener Prüfung baldmöglichst vom NDSB über den Verein zugestellt. Falls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, wird die Bescheinigung erst nach Erreichen der Alterserfordernis zugestellt.
KSchV Ostholstein, die Prüfungskommission