19.03.2024

NDSB-Liga-Wettkampfleiter (NLW)

Die Planung sicherer Veranstaltungen ist auf Grund der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich. Sobald Termine feststehen, werden sie auf der Homepage des KSchV OH bekanntgegeben.

Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf die Erfahrungen der Teilnehmer sollen die aufgeführten Lernziele den künftige NLW in die Lage versetzen, einen NDSB-Liga-Wettkampf sach- und fachgerecht zu leiten.

Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Der NLW ist sich seiner Vorbildfunktion und der Verantwortung im Umgang mit Sportlern bewusst und handelt entsprechend.

Fach- bzw. Methodenkompetenz
Der NDSB-Liga Wettkampfleiter

  • kennt Struktur, Funktion und Bedeutung des NDSB-Liga-Systems und deren rechtliche Grundlagen,
  • kennt und berücksichtigt die Sportordnung (SpO) des DSB und die Liga-Regeln des NDSB,
  • kann den Schießbetrieb leiten und betreuen,
  • kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren.

Inhalte der Ausbildung

  • NDSB-Liga-Wettkampfregeln,
  • relevante Teile der SpO des DSB.

Ausbildungsordnung

1. Träger der NDSB-Liga-Wettkampfleiter Aus- und Fortbildung
Als Landesverband des DSB obliegt dem NDSB die Richtlinienkompetenz.

2. Durchführungsverantwortung
Der NDSB überträgt die Durchführung von Bildungsmaßnahmen zum NLW inkl. der Prüfungen seinen Kreisschützenverbänden (KSchV). Die inhaltlich ausgestaltete Landesverbands(LV)-Konzeption ist bindend für alle KSchV.
Die Auswahl und Qualifikation der Lehrkräfte liegt in der Verantwortung des NDSB und der KSchV. Sollte kein geeigneter Referent für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehen, so ist über den NDSB ein Referent anzufordern. Die vom NDSB erteilten Lizenzen haben im Gesamtbereich des NDSB Gültigkeit.

3. Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung
Für die Teilnahme an der NDSB-Liga-Wettkampfleiter Aus- und Fortbildung sind die Bewerber von ihren Vereinen den KSchV zu melden.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein,
  • Nachweis der Sachkunde und der Schieß- und Standaufsicht.

    4. Dauer der Ausbildungs- und Organisationsform
    Die Ausbildung zum NLW umfasst mindestens 5 LE.
    Für die Durchführung sind folgende Organisationsformen möglich:
    Tagesveranstaltungen á 5 LE oder
    Abendveranstaltungen à 5 LE.

    5. Ausbildungsunterbrechung / Fehlzeiten
    Grundsätzlich sind Fehlzeiten nicht möglich.

    Prüfungsordnung

    Das Bestehen der Prüfung ist Grundlage für die Lizenzerteilung. Die Prüfungsergebnisse sind zu dokumentieren.

    Grundsätze für die Prüfung

    • Die Kriterien für die Erlangung der Lizenz sind zu Beginn der Ausbildung offen zu legen.
    • Eine Lernerfolgskontrolle findet punktuell im Rahmen des Unterrichts statt.

    Zulassungsbestimmungen zur Prüfung
    Vollständige Teilnahme an der Ausbildung.

    Ziele der Prüfung

    • Aufzeigen von Wissens- / Könnenslücken,
    • Feedback für die Lernenden,
    • Nachweis der Handlungsfähigkeit bei der Durchführung der Liga-Wettkämpfe.

    Form der Prüfungsergebnisse
    Die Prüfung besteht aus:

    • einer Beurteilung/Einschätzung des Gesamteindrucks innerhalb der Ausbildung,
    • eine punktuellen Lernerfolgskontrolle als Einzelaufgabe.

    Prüfungskommission
    Die Prüfungskommission besteht aus 2 der in der Ausbildung tätigen Lehrreferenten und ggf. dem Landes-bil­dungsleiter des NDSB.

    Prüfungsergebnis
    Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
    Sie ist bestanden, wenn die Kompetenzen des Teilnehmers als mindestens „ausreichend“ eingestuft werden. Dies entspricht mindestens 66% erreichter Bewertungspunkte aus der entsprechenden Prüfung. Liegt die Be­wertung zwischen 50% – 64%, kann durch ein Prüfungsgespräch in Form einer mündlichen Nachprüfung ein erfolgreicher Abschluss erreicht werden. Bei Bewertungen unter 50% gilt die Prüfung als „nicht bestanden“.

    Prüfungswiederholung
    Wird die Prüfung als „nicht bestanden“ bewertet, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit der einmaligen Wie­derholung. Die Form der Wiederholung sowie Termin und Ort legt die Prüfungskommission fest.
    Über die Anrechnung von Prüfungsteilen für die Wiederholung entscheidet die Prüfungskommission. Eine weitere Wiederholung bedarf der besonderen Genehmigung des Bildungsausschusses des NDSB.

    Lehrgangskosten
    Die Lehrgangskosten für Erstteilnehmer betragen 15,00 €;
    für die Verlängerung 10,00 €

    Lizenzordnung

    1. Lizenzierung
    Die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung erhalten die NDSB-Liga-Wettkampfleiterlizenz. Sie ist Voraussetzung für die Leitung und Durchführung von NDSB-Liga-Wettkämpfen.

    2. Gültigkeit
    Die Lizenz wird für vier (4) Jahre vom NDSB erteilt, für die Lizenzverlängerung ist eine Fortbildungsschulung erforderlich.

    3. Allgemeine Bestimmungen
    Die durch den Norddeutschen Schützenbund anerkannten Ausbildungen der KSchV des NDSB sind in allen Kreisschützenverbänden des NDSB anzuerkennen.