19.03.2024

Kreismeisterschaften – Ausschreibung

 

1.        Gültigkeit der Sportordnung

Grundsätzlich gilt die Sportordnung (SpO) des Deutschen Schützenbundes (DSB) in der jeweils gültigen Fassung. Insbesondere die Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.

2.        Wettbewerbe

Es werden die auf der Homepage des KSchV-OH veröffentlichten Wettbewerbe ausgerichtet. Die Details (Einzelklassen, Mannschaftsklassen, Geschlechtertrennung, Anzahl der Schüsse) richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben des DSB bzw. des NDSB. Die Angaben der Termine und Austragungsorte sind spiegeln den Stand der Planung wider und sind ohne Gewähr.

Nicht ausgeschriebene Disziplinen werden nicht vom KSchV OH als Kreismeisterschaften angeboten. Ergebnisse der Vereinsmeisterschaften werden als Meldeergebnisse zur Landesmeisterschaft angesehen.

3.        Finalwettkämpfe

Es werden keine Finalwettkämpfe durchgeführt

4.        Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahmeberechtigung ergibt sich aus Regel 0.1.4 der jeweils gültigen SpO des DSB. Die Startberechtigung wird nur durch den Veranstalter vergeben. Der Wettmitgliedsausweis / Wettkampfpass ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis auf Verlangen vorzulegen. Zur Kontrolle der Startberechtigung ist die Startbenachrichtigung bei jedem Start unaufgefordert vorzulegen. Für das Schießen mit Vorderladerwaffen ist die gültige Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz im Original vorzulegen.

5.        Qualifikation

Die Zulassungen zur Meisterschaft werden grundsätzlich über Limit-Zahlen gesteuert. Diese richten sich nach Standkapazität und Leistung.

6.        Kampf- und Berufungsgericht, Proteste/Einsprüche

Das Kampf- und Berufungsgericht wird vom KSchV OH nach Bedarf eingesetzt.

Für Einsprüche und ihre Behandlung ist eine Gebühr von 25,00 Euro zu entrichten.

7.        Kontrolle der Sportgeräte (Waffenkontrolle)

   Eine Kontrolle der Sportgeräte, der Bekleidung und der Ausrüstung findet vor dem Start statt. Kontrollen können auch während oder unmittelbar nach dem Wettkampf durchgeführt werden.

8.        Startzeiten

Eine Änderung der auf der Startbenachrichtigung aufgeführten Startzeit kann grundsätzlich nicht erfolgen. Ein Starttausch der Teilnehmer in derselben Klasse untereinander ist der Schießleitung unmittelbar vor dem Start zu melden.

Jeder Wettkampf beginnt mit dem Einrichten und Probeschüssen, egal ob die Einricht- und Probezeit extern oder einschließlich der Startzeit ist. Die Anmeldung erfolgt in der Regel 30 Minuten vor der Wettkampfzeit, es sei denn, diese ist extra ausgewiesen (Bogen, Wurfscheibe).

9.        Mannschaftsummeldungen

Die Ummeldung kann nur am Tage des Wettkampfs vorgenommen werden. Sie muss vor dem Start des ersten Schützen, der gemeldet war oder der gemeldet werden soll, erfolgen.

10.    Kontrolle der Startnummern und Scheiben

Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Scheiben und Startnummern vor dem Start zu überprüfen. Spätere Einsprüche werden nicht mehr berücksichtigt.

11.    Meldung zu den Landesmeisterschaften

Teilnehmer, die an der weiterführenden Meisterschaft nicht teilnehmen wollen, haben dieses vor dem Wettkampf persönlich dem Veranstalter zu melden. Die Startbenachrichtigung ist dabei ausgefüllt mit eigenhändiger Unterschrift abzugeben.

Diese Nichtteilname wird in den Ergebnislisten gekennzeichnet (N) und der Teilnehmer ist verpflichtet, diese vor dem Meldeschluss zur LM zu kontrollieren.

Eventuelle falsche oder fehlende Kennzeichnungen sind sofort zu reklamieren.

12.    Vorschießen

In Ergänzung und Erläuterung des Regel 0.9.4 der SpO des DSB gilt:

Vorschießen ist grundsätzlich frühzeitig nur beim Kreissportleiter von dem Schützen auf den dafür vorgesehenen Formularen zu beantragen.

Das Ergebnis wird nicht in die Rangliste Einzel / Mannschaft aufgenommen.
Ist ein Vorschießen aus organisatorischen oder zeitlichen Gründen nicht möglich, kann eine Ergebnisübernahme des VM-Ergebnisses erfolgen.

Teilnehmer, die für den DSB/NDSB in derselben Disziplin starten, haben ihre Ergebnisse unverzüglich zu melden. Diese werden in die Rangliste Einzel und Mannschaft aufgenommen.
OH-Mitarbeiter, die an der Meisterschaft teilnehmen, können im 1. Durchgang des Wettkampftages starten. Dieses gilt nicht als Vorschießen.

Teilnehmer, die nicht an der LM teilnehmen wollen, haben kein Anrecht auf Vorschießen.
Kosten, die durch Vorschießen entstehen, sind von dem Antragsteller zu tragen. (Standgeld, Kampfrichter, Fahrtkosten)

13.    Startgelder

Die Startgelder sind nach Eingang der Startgeldrechnungen umgehend auf das Konto des KSchV zu überweisen.

Eingeladene und nicht angetretene Teilnehmer sind startgeldpflichtig.
Startgelder siehe Anlage(n).

Bei den folgenden Wettbewerben hat der Teilnehmer das Standgeld selber zu tragen:

Trap / Skeet / Doppeltrap / Vorderladerwurfscheiben und zuzüglich Scheiben.
Für alle 300m- Wettbewerbe, für alle Großkaliberdisziplinen 100m und für alle Vorderladerdisziplinen 100m.

14.    Datenschutz

Mit der Meldung zu den Kreismeisterschaften des Kreisschützenverbandes Ostholstein erklärt sich der Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten, unter der Angabe von Namen, Vereinsnamen, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer und Startzeiten einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung der Start und Ergebnislisten, evtl. Fotos in Aushängen, im Internet und in weiteren Publikationen (Presse) ein.

15.    Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen behält sich der KSchV OH als Veranstalter vor.