Anpassung der Sportordnung im Auflageschießen: Begrenzung für Schaftkappen eingeführt
Im Bereich des Auflageschießens ist in letzter Zeit vermehrt ein technischer Trend zu beobachten, der nun zu einer offiziellen Regelanpassung führt. Immer häufiger werden Keile zwischen Schaft und Schaftkappe eingebaut, sodass der obere Schenkel der Schaftkappe auf der Schulter aufliegt. Dieses Vorgehen widerspricht jedoch dem bisherigen Regelwerk, das eine Auflage der Schaftkappe auf der Schulter ausdrücklich nicht erlaubt.
Um einheitliche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen und regelkonforme Technik zu gewährleisten, wird die Sportordnung entsprechend überarbeitet. Künftig gilt für alle Gewehre im Auflageschießen: In Bezug auf einen rechten Wickel zur Laufachse darf das Maß vom Ende der oberen Biegung der Schaftkappe bis zum tiefsten Punkt der Schaftkappe, der an der Schulter anliegt, maximal 25 Millimeter betragen.
Mit dieser Regelanpassung will der Verband Klarheit schaffen und unzulässige technische Vorteile unterbinden. Die neue Vorgabe tritt mit Veröffentlichung der überarbeiteten Sportordnung in Kraft.
Zum Download der Mitteilung: TK_Schiessen_01-2025-1