19.04.2024

Kreisschützenverband ermahnt seine Mitgliedsvereine

Jährliche waffenrechtliche Erklärung ist Pflicht

Foto von: (WB)
§ 15 Waffengesetz

Bujendorf     Der Kreisschützenverband Ostholstein ist sauer auf eine ganze Reihe von Mitgliedsvereinen. Immer wieder muss der Norddeutsche Schützenbund viele Vereine daran erinnern, in jedem Jahr bis zum 31. März die so genannte „Waffenrechtliche Erklärung“ abzugeben. Die Meldung über die säumigen Schützenvereine und Gilden wurde jetzt dem Kreisverband zugeleitet. Bis vor einer Woche waren nur 20 der 36 dem Verband angeschlossenen Schützenvereine der gesetzlichen Pflicht nachgekommen. „Ich kann nicht verstehen, dass sich die nach § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches verantwortlichen Vorstandsmitglieder in Haftungsgefahr begeben“, sagte Kreisvorsitzender Heinrich Möller aus Bujendorf.

Der Chef des Kreisverbandes hatte am diesjährigen Kreisschützentag Anfang März auf die Vereinspflichten hingewiesen, mit der schriftlichen Protokollversendung im selben Monat gab es zusätzliche Erläuterungen über die NDSB-Verpflichtung, damit dieser dem Deutschen Schützenbund die notwendigen Nachweise geben kann.

Worum geht es? Kreisvorstandsmitglied Rita Sternberg aus Süsel hat sich jetzt noch einmal die Mühe gemacht, den säumigen 16 Vorständen den einfachen Vorgang zu erklären, der mit einem auf der Internetseite des Norddeutschen Schützenbundes zu findenden Vordruck schnell beendet werden kann. Nach § 15 Waffengesetz haben Mitgliedsvereine zunächst zu erklären, dass sie melden, wenn Inhaber von Waffenbesitzkarten austreten. Nur das sollen sie bestätigen. Weiter muss bezüglich neuer Mitglieder, die eine Waffenbesitzkarte erhalten haben, ein Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten in den ersten drei Jahren geführt werden.

„Wir im Kreisvorstand zweifeln nicht daran, dass unsere Vereine solche Schießbücher führen. Es geht einfach nur darum, dieses dem Landesverband mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder mitzuteilen“, sagt Rita Sternberg. Weiter sieht die abzugebende Erklärung vor, dass die Vereine einmal im Jahr bestätigen müssen, dass sie über Schießstätten nach Sportordnung verfügen oder Nutzungsmöglichkeiten etwa bei anderen Vereinen haben.

Ganz einfach wird es schließlich für die Bogensportvereine. Heinrich Möller: „Sie haben nur anzukreuzen, dass sie eben ein reiner Bogensportverein sind und dort keine Waffen zum Einsatz kommen, die dem Waffenrecht unterliegen.“ Selbst drei Bogenvereine haben es nicht fertig gebracht, einen so einfachen Vordruck auf einer DIN A 4-Seite per Post zum NDSB auf den Weg zu bringen.

Der Kreisschützenverband hat einmal seit 2011 aufgelistet, welche Vereine die Melde- und Erklärungspflichten nicht erfüllen. „Es sind durchgängig fast dieselben Vereinsvorstände, die das nicht tun und sich Haftungsprobleme bringen“, stellt ein frustrierter Kreisvorsitzender enttäuscht fest. Er habe sich diesen Mangel der Ostholsteiner schließlich immer wieder bei den Sitzungen auf Landesebene anzuhören. „Wir gehen jetzt damit einmal an die Öffentlichkeit“, vielleicht fragen ja Sport- und Jugendleiter bei ihren satzungsmäßigen Vorständen einmal nach“, ist die Hoffnung von Rita Sternberg. Die Ausübung des Vereinsschießsports in einigen Vereinen könne sonst durch Widerruf der erteilten Erlaubnis in Gefahr geraten.

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