29.03.2024

Ostholsteins Schießsportstätten in Regelüberprüfung

2000 Waffenhalter wurden schon kontrolliert

EUTIN Bei seiner zweiten Information zu Schießständen gegenüber den 34 Sportschützenvereinen und Gilden legte der Kreisschützenverband Ostholstein das Schwergewicht diesmal auf die Anforderungen an Kleinkaliberschießstände und die rechtlich geforderte richtige Aufbewahrung von Sportwaffen. Als Referent zeigte sich der Schießstandsachverständige Ulrich Schütt nach 2000 Überprüfungen von Waffenhaltern zusammen mit der Kreisordnungsbehörde sowie mit dem Sicherheitszustand von offenen Schießanlagen zufrieden. Aber Schütt warnte auch: „Die Vereinsvorstände müssen ständig wachsam sein, bei Verstößen gegen Waffenrechtsvorschriften gibt es keine Gnade, das ist auch richtig so.“

„Bei den offenen Schießständen mit ihren 50 Meter langen Kleinkaliberanlagen ist immer Pflegeaufwand nötig. Diese leiden natürlich unter Umwelteinflüssen, neuem Baumbewuchs oder einfach Verschleiß“, sagte Kreisvorsitzender Heinrich Möller aus Bujendorf bei seiner Begrüßung der fast 30 Teilnehmern aus zwölf Vereinen. Für Ulrich Schütt ist selbstverständlich, dass Betreiber von Anlagen in eigener Verantwortung ständig Prüfungen und notwendige Unterhaltungen vornehmen. „Die Vorschriften sind vielfältig, so darf etwa kein Geschoss die Bahnen verlassen können. Wenn wir einmal in die Hocke gehen und hinten über den Kugelfängen den Himmel sehen, ist etwas falsch. Flucht- und Rettungswege sind einzurichten und zu beschildern. Für Notlicht muss bei Ausfall der Beleuchtung gesorgt werden, wie soll man sonst etwa ohne Gefährdung eine Sportwaffe entladen?“ Beispiele wurden den Vereinsvertretern durch Fotos vor Augen geführt. Ausführlich ging der Haffkruger Schütt, selbst ein über Jahrzehnte erfahrener Pistolenschütze für den PSV Eutin, die Eutiner Sportschützen und neuerdings im Bundesligateam des PC Rendsburg, auf leichte Beanstandungen ein. „Die Betreiber haben für schnelle Abhilfe gesorgt, damit kein Unfall auch bei unfachmännischer Handhabung passieren kann.“

Im zweiten Teil des Infoabends ging es Schütt um das Thema Aufbewahrung von Waffen. „Kuriose Dinge hätten die Sachverständigen in Deutschland erlebt. Wer etwa einen so genannten A-Schrank für Langwaffen hat, der darf darin keine Pistolen lagern. Oder Sportwaffen auf dem Rücksitz des geparkten Fahrzeugs.“ Der Referent machte anhand von Gerichtsentscheidungen deutlich, dass der Umgang mit Sport- oder Jagdwaffen nicht leicht genommen werden darf. „Toll, wenn ein für Kurzwaffen geeigneter B-Schrank mit 30mm Dicke vorhanden ist, der Schlüssel aber oben auf demselben liegt.“ Und ganz deutlich: „Wer gegen eindeutige gesetzliche Regelungen verstößt, hat seine Unzuverlässigkeit bewiesen und verliert die Berechtigung sofort.“ In Ostholstein sei bislang kein schwerer Verstoß festgestellt worden. Aber weitere wohl 2000 Kontrollen stünden noch an. Schütt: „Seit 2009 hat jeder Waffenbesitzer der Kreisbehörde nachzuweisen, wie er seine Waffen aufbewahrt.“ Zufrieden sei man mit den Sicherungsmaßnahmen in den Schießständen. Eigene Kammern mit dicken und alarmgesicherten Türen und Vorräumen, eine Schaltung zu Polizei oder Sicherheitsdiensten hätten die Vereine inzwischen eingerichtet.

Im folgenden Erfahrungsaustausch sammelten die Kreisvorstandsmitglieder Fragen und Problemstellungen aus der Praxis. Damit ist für den Kreisvorsitzenden Heinrich Möller bereits klar: „Wir haben weiteren Bedarf für Informationen und werden sie seit Jahren installierte Reihe mit den Vereinen fortsetzen.“

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